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Energieberatung

Startberatung

Die Sonderaktion „Start-Beratung Energie“

Die energetische Verbesserung von Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag, das umweltpolitische Ziel einer erheblichen CO2-Reduzierung zu erreichen. Viele Gebäudeeigentümer unterschätzen die Energie- und Kosteneinsparpotenziale, die sich aus den heutigen Möglichkeiten der rationellen Energieversorgung ergeben. In der qualifizierten Beratung von Gebäudeeigentümern, wie durch bauliche Maßnahmen Energie gespart und den Anforderungen der EnEV entsprochen werden kann, sieht die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein zusätzliches Betätigungsfeld für Ihre Mitglieder. Weiterlesen

Vor-Ort Beratung

Eine Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg  aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird deshalb vom Bund gefördert. Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Vor-Ort-Beratung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen. Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigt Ihnen der Energieberater, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt. Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Der Energieberater wird auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen. Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Vor-Ort-Beratung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert. Nicht zu verwechseln ist eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher zu veranschlagen ist.

Zum Förderverfahren

Zielgruppen

Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen: Eigentümer von Wohgebäuden Wohnungseigentümergemeinschaften Nießbrauchberechtigte Mieter/Pächter

Fördervoraussetzungen

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihr Gebäude in Deutschland steht, der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt wurde, das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Ablauf des Förderverfahrens

1. Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid. 2. Der Energieberater hat nun maximalneun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus. 3. Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt. zurück

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Ähnlich der seit langem bekannten Kennzeichnung bei der sogenannten „weißen Ware“, also Kühlschränken, Geschirrspüler oder Waschmaschinen, überträgt der Energieausweis das Prinzip auf Gebäude. Auch Laien können so mit einem Blick erkennen, ob der Energiebedarf ihres zukünftigen Heimes eher hoch oder niedrig ist. Der Energieausweis (Muster) bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch Ihres Gebäudes – bei den steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energieausweis informiert über Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen. Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt. Warum einen Energieausweis? Weiterlesen
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